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WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

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Beteiligungsverträge zwischen Stadt und Energieunternehmen „nicht empfehlenswert“

unser hamburg unser netz

 

Energierechtsexperten raten nach Prüfung der
verfügbaren Unterlagen vom Vertragskonstrukt ab


Die Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat die auf Energierecht und
insbesondere auf Konzessionsverfahren spezialisierte Kanzlei Boos Hummel & Wegerich
(BH&W) in Berlin beauftragt, den derzeit vorliegenden Kenntnisstand zu den
Beteiligungsverträgen für die Energienetze zu bewerten. Die Experten kommen zu dem
Schluss, dass die Stadt mit den Verträgen erhebliche wirtschaftliche und juristische
Risiken eingeht.


Die Experten heben in ihrer Analyse hervor, dass das Vertragskonstrukt für eine
Steuerung der Hamburger Energiepolitik ungeeignet ist. Weder kann die Stadt die
Geschäftsführung der neuen Netzgesellschaften aktiv mitbestimmen noch sichert das
vereinbarte Zustimmungsrecht eine aktive Gestaltung der Unternehmenspolitik zu.
Vielmehr haben die Energieunternehmen Vattenfall und E.on Hanse die Zügel fest in
der Hand. Sie können die Stadt Hamburg durch eine einseitige Beendigung der so
genannten Gewinnabführungsverträge sogar zum Ausstieg aus den Netzgesellschaften
zwingen. Dies hätte eine Rückabwicklung der Verträge zur Folge – mit finanziellen
Risiken für die Stadt Hamburg. So gibt es keine Vereinbarung darüber, wer ggf. für die
Verluste aufkommt, die durch eine vorzeitige Kündigung der Kreditverträge über 543
Mio. Euro für die Stadt entstehen können.


Auch die fehlende Nutzung des Wettbewerbs um die Konzessionen wird von den
Experten gerügt. Ohne Not sei noch vor Eintritt in das offizielle Konzessionsverfahren
zu den Energienetzen exklusiv mit Vattenfall und E.on verhandelt worden. Hätte man
dieses abgewartet, wäre der Kaufpreis auch für einen 25,1-%-Anteil vermutlich
geringer ausgefallen. Die Stadt hätte sich die Option offen gehalten, mit einem anderen
Energiedienstleister ggf. günstigere Bedingungen auszuhandeln, etwa eine höhere
Garantiedividende als die nun vereinbarten 4,2 bzw. 4,5 Prozent (netto). Zudem ist
unklar, ob bei der Kaufpreisermittlung alle relevanten Informationen und Daten
berücksichtigt wurden.

 

Schließlich sieht BH&W den Verzicht auf ein öffentliches Bekanntmachungsverfahren
im Bereich Fernwärme als europarechtswidrig an.


Im Gegensatz zum Strom- und Gasnetz legen die vom SPD-Senat verhandelten
Verträge fest, dass Vattenfall auf ewig im Besitz der Fernwärmeleitungen bleibt und die
Stadt das ihr zustehende Recht auf eine Neuvergabe der Konzession nicht ausübt.
Damit schließt die Stadt ohne Not einen Wettbewerb um den Betrieb des
Fernwärmenetzes aus, der ggf. zu besseren Konditionen für Verbraucher und Umwelt
geführt hätte.

 

„Nach Prüfung der verfügbaren Unterlagen kommen wir zu dem Schluss, dass die
Hamburger Bürgerschaft diese Verträge nicht annehmen sollte. Es gibt erhebliche
wirtschaftliche und juristische Risiken“, so das Fazit von Dr. Philipp Boos von der
Kanzlei Boos Hummel & Wegerich.


Manfred Braasch, Vertrauensperson der Initiative Unser Hamburg – Unser Netz, geht
noch weiter: „Nach den derzeit verfügbaren Informationen kann man nur zu einem
Urteil kommen: Diese Verträge sind schlecht verhandelt.“


Die ausführliche Stellungnahme von BH&W kann unter www.unser-netz-hamburg
eingesehen werden.

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