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Neue Deklarationspflicht für Pelzprodukte in der Schweiz / VIER PFOTEN begrüßt neue Verordnung

  

 Echtpelz_Schal.jpg

Dieser Schal aus Echtpelz (Marderhund) ist von Kunstpelz kaum zu unterscheiden © VIER PFOTEN


Hamburg, 11. Dezember 2012 – Der Schweizer Bundesrat hat am letzten Freitag eine neue Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten verabschiedet. Durch die Angabe der Tierart, der Herkunft des Fells und der Gewinnungsart können Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Pelzprodukten eine bewusste Entscheidung treffen. Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt die neue Verordnung, die am 1. März 2013 in Kraft tritt.

 

„Mit der neuen Deklarationspflicht erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel, ob ein Tier für die Pelzindustrie mit Fallen gefangen, oder ob es  in Käfigen mit Naturböden oder Gitterböden gehalten wurde“, sagt Dr. Martina Stephany, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN. „Diese Informationen schaffen Bewusstsein für die grausamen Details der Pelztiergewinnung. Wir hoffen, dass die Kennzeichnungspflicht  dazu beitragen wird, den Absatz von Echtpelz zu reduzieren.“ Erfreulich ist, dass auf die Initiative von Tierschutzverbänden hin Kaninchenfell mit in die Deklarationspflicht aufgenommen wurde. „Kaninchenfell hat einen sehr großen Anteil am Modepelz. Es stammt in aller Regel aus tierquälerischer Käfighaltung, die nun ebenfalls gekennzeichnet werden muss“, so Dr. Martina Stephany weiter. Allerdings ist das Strafmaß bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht viel zu gering. Nur wesentlich höhere Strafen könnten abschreckende Wirkung erzielen.

 

Mit der neuen Deklarationspflicht übernimmt die Schweiz eine Vorreiterrolle in Europa. Denn auf europäischer Ebene legt die EU-Textilverordnung Nr. 1007/2011 lediglich fest, dass Modeartikel mit Echtpelz den Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ enthalten müssen. Damit können Verbraucher zwar erkennen, ob es sich um Echtpelz handelt oder nicht, wichtige Produktmerkmale bleiben jedoch weiter im Dunkeln. Diese Lücke schließt nun die Schweizer Kennzeichnungsregelung.

 

Europa ist nach Asien die zweitwichtigste Absatzregion der Pelzindustrie. In der EU gibt es etwa 7.200 Pelzfarmen, vor allem in Dänemark, den Niederlanden, Polen und Finnland. Etwa 35 Millionen Nerzfelle und zwei Millionen Fuchsfelle werden jährlich in europäischen Farmen unter tierschutzwidrigen Bedingungen erzeugt. „Damit hat die EU eine besondere Verantwortung in diesem Bereich“, betont Dr. Stephany. „Die EU sollte sich aus Sicht von VIER PFOTEN die neuen Regelungen der Schweiz zum Vorbild nehmen und vergleichbare Regelungen für alle Mitgliedstaaten auf den Weg bringen.“

 

Die internationale Pelzbranche ist stark globalisiert. Damit unterscheiden sich Herkunft und Haltungsform von Pelzartikeln, die in der Schweiz verkauft werden, kaum von denen in anderen europäischen Ländern. Die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland auf einen Pelz aus tierquälerischer Käfighaltung zu stoßen, ist also genauso hoch wie in der Schweiz. Nur werden die Konsumenten in der EU im Gegensatz zu den Schweizer Kunden nichts davon erfahren, solange die EU-Kennzeichnung dies nicht vorschreibt.

 

VIER PFOTEN setzt sich für ein gesetzliches Verbot der Pelztierhaltung und ein europaweites Handels- und Importverbot für Felle und Pelzprodukte ein. Die Tierschutzorganisation hat im November eine Online-Kampagne gestartet gegen Moderiesen, die Pelzprodukte verkaufen. Auf der Kampagnen-Webseite www.parade-gegen-pelz.org können sich Interessierte registrieren und einen nackten Avatar als ihren Stellvertreter auf eine digitale Demonstration schicken.

 

In Österreich und Großbritannien sind Pelzfarmen bereits verboten. Der Verkauf von Pelzprodukten ist aber nach wie vor erlaubt. Nur wenn sich Modebranche und Verbraucher klar gegen Pelz entscheiden, kann das sinnlose Leid von Millionen Tieren gestoppt werden.

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