)
Dieser Satz wird von MdB Jerzy Montag bei der Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. November 2012 zitiert und mit der Frage der Umsetzung durch die GEMA an Herrn Staatssekretär Dr. Max Stadler weitergegeben.
Ich zitiere aus der Antwort von Herrn Dr. Max Stadler:
„... richtig ist aber, was sie zitiert haben aus § 13 c, und diese Regelung, die halte ich auch für erforderlich, denn wenn sich herausstellt, dass man Geld sozusagen zu unrecht vereinnahmt hat, dann ist es ja nur recht und billig, dass man das wieder zurück geben muss. ...“ (Quelle: Mediathek des Deutschen Bundestages,
http://dbtg.tv/cvid/1996482 )
Auf Anfrage in Ihrer Abteilung A/S Service, wie denn die GEMA das Geld, das sie zu unrecht vereinnahmt hat, wieder zurück gibt, habe ich folgende Antwort von Ihnen bekommen:
„... Sie als Nicht-GEMA-Mitglied ohne angemeldete Werke haben keinen Anspruch auf Vergütung. Zuspruch auf die Wahrnehmung der Rechte und auf Vergütung haben nur Mitglieder. Sofern Musikfolgen für lizenzierte Veranstaltungen eingereicht werden, die sowohl gema-pflichtiges als auch gema-frei sind, gehen als Beispiel von Ihren 30 Euro 10 Euro an das geschützte Werk. Die anderen 20 Euro für die gema-freien Werke kommen, da nicht verteilt werden können, allen Mitgliedern zugute in Form eines Zuschlages. Wenn Sie GEMA-Mitglied wären, würden Sie das Geld bekommen. ...“ (Quelle: Email-Korrespondenz Lanzinger-GEMA, GEMA-Email-Antwort vom 24.01.2013, 15:53 Uhr)
Die GEMA widersetzt sich in meinen Augen dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und auch der Aussage des Bundesministeriums der Justiz.
Da Sie sich in letzter Zeit so für die Einhaltung von Gesetzen stark gemacht haben, möchte ich Sie bitten, dies bei Ihren internen Angelegenheiten auch zu tun.
Und bitte respektieren Sie endlich auch einmal die Rechte der Urheber, die nicht in einer Verwertungsgesellschaft organisiert sind.
Ich halte das Urheberrechtsgesetz für absolut notwendig und auch die Umsetzung durch Verwertungsgesellschaften ist unumgänglich. Doch sollten sich diese Institutionen unbedingt auch an geltendes Recht halten, so wie es andere in unserer Gesellschaft auch tun.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Lanzinger