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WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

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Irrtümer rund ums Radfahren - Finanztest sagt, welche Regeln wirklich gelten

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Radfahrer gehören auf den Radweg? Falsch! Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn er ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet ist. Ansonsten sollten Radler zu ihrer eigenen Sicherheit besser auf der Straße fahren, weil Autofahrer sie dort besser sehen. Diesen und weitere Irrtümer rund ums Radfahren klärt die Zeitschrift Finanztest jetzt in ihrer April-Ausgabe auf.
Auf dem Fahrrad ist Musik hören verboten? Ebenfalls ein Irrtum. Radfahrer dürfen beim Fahrradfahren Stöpsel in beiden Ohren haben und Musik hören. Die Musik darf allerdings nicht zu laut sein. Denn sie müssen den Straßenverkehr noch ausreichend wahrnehmen und Warnsignale hören können. Das gilt allerdings auch für Autofahrer. Auch Autos dürfen nicht als rollende Diskotheken durch die Gegend fahren.

Entgegen der landläufigen Meinung haben Radler auch keine Mitschuld an einem Unfall, wenn sie keinen Helm tragen. Der Irrtum hält sich hartnäckig, weil manche Richter die Schadensersatzansprüche von Radfahrern mindern, wenn die Kopfverletzung des Radlers durch das Tragen des Helms weniger schlimm ausgefallen wäre. In so einem Fall bekommt der Radler weniger Geld, für die Schuldfrage ist der Helm aber nicht relevant.

Auch dass Fahrradfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen oder keinen Hund an der Leine führen sollen, stimmt nicht. All das ist erlaubt, solange es niemanden gefährdet oder behindert. Verboten ist es hingegen, freihändig zu fahren oder auf dem linken Radweg zu fahren, wenn es rechts keinen gibt. Ein Bußgeldkatalog für Radfahrer mit Strafen von 5 bis zu 350 Euro findet sich ebenfalls in Finanztest. Wer beim Radfahren beispielsweise ohne Freisprechanlage telefoniert, zahlt ein Bußgeld von 25 Euro.

Der ausführliche Artikel ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.

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