WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
Im engen Kastenstand kann sich die Sau nicht einmal umdrehen © VIER PFOTEN

Hamburg, 13. Februar 2013 – Deutschland hält sich derzeit nicht an EU-Vorgaben des Tierschutzes. Obwohl die dauerhafte Haltung von Zuchtsauen im Kastenstand seit dem 1. Januar 2013 EU-weit verboten ist, hält sich die Bundesrepublik nicht an dieses Verbot, kritisiert VIER PFOTEN. Laut EU-Agrarministerrat hatten am 28. Januar 2013 nur 19 von 27 Ländern auf die Gruppenhaltung umgestellt. Acht Länder hatten die Umstellung der Zucht-Betriebe noch nicht oder nicht vollständig durchgeführt, darunter auch Deutschland. Laut der neuen Regelung dürfen Zuchtsauen noch sechs Monate im Jahr im Kastenstand gehalten werden. In der übrigen Zeit ist Gruppenhaltung vorgesehen. VIER PFOTEN geht diese Forderung nicht weit genug. Dr. Martina Stephany, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN sagt: „Wir fordern die gänzliche Abschaffung des Kastenstandes“, und appelliert an die Bundesländer, sich für eine Änderung in der Tierschutznutztierhaltung einzusetzen.
„Die zeitweise Umstellung vom Kastenstand zur tierfreundlicheren Gruppenhaltung wurde bereits 1991 angekündigt. Dass Deutschland 13 Jahre später dennoch unter den Ländern ist, die sich nicht an geltendes EU-Recht halten, ist ein Skandal“, so Dr. Martina Stephany. Der Kastenstand ist so klein, dass sich die Sau nicht einmal umdrehen kann. „Was für eine Tortur dies für die Tiere ist, mag man sich kaum vorstellen“, so Dr. Stephany. Die Sauen sind in den Zeiten der Befruchtung, der Trächtigkeit und der Säugung der Ferkel im Kastenstand. Dort haben sie keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten, können kein Nestbauverhalten ausleben geschweige denn richtigen Kontakt zu ihren Ferkeln aufnehmen. Die bewegungsarme Haltung führt oft zu schmerzhaft geschwollenen und entzündeten Gelenken sowie zu Muskelabbau. Ein 2012 von VIER PFOTEN veröffentlichtes unabhängiges juristisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Haltung von Sauen im Kastenstand dem Tierschutzgesetz widerspricht. VIER PFOTEN hat das Gutachten an die Bundesländer weitergereicht. Sollte keine Änderung in der Tierschutznutztierhaltung erfolgen, könnte es die Grundlage für eine Normenkontrollklage bilden. Deutschland ist innerhalb der EU mit circa zwei Millionen Zuchtsauen eines der großen Ferkel-produzierenden Länder.