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Kriterien im Gesetzentwurf auf Gorleben zugeschnitten / Wer diesem
Gesetz zustimmt, bekommt am Ende Gorleben
Zur aktuellen Debatte um das Endlagersuchgesetz und den Stellenwert von
Gorleben in diesem Gesetz erklärt Jochen Stay, Sprecher der
Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Der aktuelle Gesetzentwurf für ein Endlagersuchgesetz blendet die
geologischen Mängel des Salzstocks Gorleben aus. Alles was gegen
Gorleben spricht, kommt im Gesetz nicht vor.
Die im Gesetzentwurf aufgelisteten Kriterien für die Auswahl eines
Standortes sind stattdessen geradezu auf Gorleben zugeschnitten. Die
Schwachpunkte von Gorleben, nämlich der direkte Kontakt des Salzstocks
zum Grundwasser und größere Gasvorkommen unter dem Salzstock, sollen bei
der Bewertung keine Rolle spielen.
Noch in der großen Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995, die 41 Salzstöcke in
Norddeutschland auf ihre Eignung für die Atommüll-Lagerung untersucht
hat, war ein wasserundurchlässiges Deckgebirge ein entscheidendes
Kriterium. Danach würde Gorleben ausscheiden. Dass genau dieses
Kriterium im aktuellen Gesetzentwurf fehlt, zeigt überdeutlich, dass es
sich um ein Gorleben-Durchsetzungsgesetz handelt.
Wer also darauf hofft, dass Gorleben aufgrund seiner eklatanten
geologischen Mängel sowieso im Laufe des Verfahrens herausfällt und es
deshalb kein Problem ist, den Standort zunächst nicht auszuklammern, der
muss beim vorliegenden Gesetzentwurf erkennen, dass dies nicht
funktionieren wird.
Bleibt das Gesetz, wie es ist, dann wird Gorleben nicht ausscheiden,
sondern alles läuft auf Gorleben zu. Und das liegt nicht nur an den
fehlenden Kriterien. Es gibt noch weitere Stellen im Gesetzestext, an
denen die Weichen schon jetzt in Richtung Gorleben gestellt werden:
- Die Ergebnisse der in den letzten Monaten von Gorleben-Befürwortern
wie dem ehemaligen Vattenfall-Manager Bruno Thomauske erstellte
einseitige ‚Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben‘ (VSG) soll Grundlage
zur Bewertung des Standorts werden.
- Eine untertägige Erkundung weiterer Salzsstöcke ist im Gesetz nicht
vorgeschrieben. Damit ist ein Vergleich nicht möglich.
- Bei der Standortauswahl soll nicht nur die Geologie eine Rolle
spielen, sondern auch nicht näher definierte ‚öffentlichen und privaten
Belange‘. Das könnte dazu führen, dass die bereits in Gorleben
oberirdisch lagernden 113 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll
in die Abwägung mit einfließen.
Die Grünen haben auf ihrem letzten Bundesparteitag beschlossen: ‚Wer
erwägt, Gorleben im Verfahren zu lassen, muss zugleich jeden Zweifel an
einem ergebnisoffenen Verfahren und wirklich belastbaren
Sicherheitskriterien ausräumen.‘
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nährt aber alle Zweifel und blendet
Sicherheitskriterien aus, die für Gorleben relevant sind. Deshalb kann
ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum sich Jürgen Trittin
öffentlich hinter diesen Entwurf stellt.
Der zukünftigen niedersächsischen Landesregierung kann ich nur raten, an
dieser Stelle genau hinzusehen. Stimmt sie diesem Gesetzentwurf zu, dann
wird am Ende Gorleben rauskommen.“