WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Honig, der Pollen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, nicht in Verkehr gebracht werden darf.
„Das wegweisende Urteil des höchsten europäischen Gerichtshofes ist eine gute Nachricht für die Verbraucher und Imker in Europa. Das Recht der Imker, auch künftig Honig ohne Gentechnik herzustellen, wurde gestärkt“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein die Entscheidung. Mit dem Urteil kann der klageführende Imker Karl Heinz Bablok nun Schadensersatz für seinen nicht verkaufsfähigen Honig vom Freistaat Bayern verlangen, der den Gentech-Mais Mon 810 auf einem Versuchsfeld anbaute.
Quelle / Weiterlesen: http://www.schrotundkorn.de/wp/2011/09/07/eugh-urteil-gen-honig-ist-sondermuell/