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WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

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Becel pro.activ: Irreführung darf weiter gehen

Becel_214_ger.jpg

 

 

14.12.2012

Unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt darf der Nahrungsmittelkonzern Unilever umstrittene Aussagen über sein Produkt Becel pro.activ weiter verbreiten. Die Behauptung, nach denen es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen der cholesterinsenkenden Margarine gebe, stufte das Landgericht Hamburg in seinem heutigen Urteil nach einer Klage von foodwatch lediglich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung ein. Somit unterzog es die Aussagen gar nicht erst einem Faktencheck.

 

 

foodwatch hatte Unilever verklagt, weil der Lebensmittel-Multi mögliche Risiken seiner cholesterinsenkenden Margarine Becel pro-activ abstreitet. Konkret hatte Unilever unter Verwendung eines Professoren-Zitats behauptet, es gebe bei Becel pro.activ. „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen. Dabei gibt sehr wohl eine Reihe von Studien, die „Hinweise“ auf Nebenwirkungen geliefert haben. Das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die europäischen Fachgesellschaften für Herz-Kreislauf-Krankheiten EAS (European Atherosclerosis Society) und ESC (European Society of Cardiology) äußerten sich entsprechend kritisch zur Sicherheit von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen wie Becel pro.activ.

Verbraucher werden weiter getäuscht

...

 

 

 

foodwatch

 

Weiterlesen/Quelle:

http://foodwatch.de/kampagnen__themen/etikettenschwindel/aktuelle_nachrichten/14122012/index_ger.html

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