WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
(Bonn, Karlsruhe, 26.11.2012) Anlässlich der für den 27.11.2012 erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu kommerziellen Patenten auf embryonale Stammzellen fordert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), ebenso wie andere Umweltverbände und die Bundesärztekammer, dass Patente auf embryonale Stammzellen verboten bleiben und damit die Verfügbarkeit über sich entwickelndes menschliches Leben für Forschungszwecke und die Vermarktung von Patenten nicht zur Disposition stehen dürfen.
Hintergrund dieses Urteils ist das 1997 gestellte und 1999 erteilte Patent DE 19756864 des Neurobiologen und Stammzellforschers Oliver Brüstle auf die Nutzung von embryonalen Stammzellen, die auch durch Klonen von Embryonen hergestellt werden sollen. Die 2004 von Greenpeace dagegen eingereichte Klage soll nun vor dem BGH abschließend entschieden werden. Der Bundesgerichtshof hatte die Klage bereits 2011 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Dieser hatte die Bio-Patentrichtlinie so ausgelegt, dass ein Patent nicht zulässig sei, wenn durch das Verfahren menschliche Embryonen zerstört bzw. diese Ausgangsmaterial für die Forschung sind. Laut Generalanwalt des EuGH sind Zellen, die sich zu menschlichem Leben entwickeln können, keine Erfindung und damit nicht patentierbar.
Das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig fordert vom BGH, sich der Rechtssprechung des EuGH anzuschließen und damit das Kriterium der Menschenwürde und den Schutz werdenden menschlichen Lebens vor die Vermarktung von Patentrechten und Forschungsinteressen zu stellen. „Die bioethischen Prinzipien der Fürsorge, des Wohltuns (beneficience) und des Nichtschadens gehören hier an erste Stelle und sollten bei der Auslegung der Bio-Patentrichtlinien berücksichtigt werden“ fordert die Ethikberaterin Regina Ludewig. „Die Entwicklung menschlichen Lebens ist im embryonalen Stadium in seiner Verletzlichkeit besonders schützenswert und darf ethisch nicht verfügbar sein“. Das im Embryonenschutzgesetz in Artikel §2 aufgeführte Verbot der missbräuchlichen Verwendung menschlicher Embryonen und das in § 6 festgelegte Klonverbot und darf nicht für Patentrechte ausgehebelt werden.
Die medizinisch notwendige Erforschung und Heilung schwerer Krankheiten wie Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose oder Demenz ist wichtig und für viele Menschen lebensrettend. Aber sie kann auch durch die mittlerweile weit entwickelten Verfahren der adulten Stammzellforschung und –medizin sowie aus Nabelschnurstammzellen weiter vorangetrieben und entwickelt werden.
Ein weiteres ethisches Problem sieht der BBU in teuren deutschen und europäischen Patentrechten zur Stammzellforschung, die in einigen Ländern die notwendige medizinische Forschung erschweren und verteuern würde. Sowohl Menschenwürde als auch ethisch vertretbare Medizinforschung dürfen nicht durch Patentrechte oder falsche Gerichtsentscheidung zur Disposition stehen.