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(Bonn, Berlin, 19.04.2013) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) fordert, Konsequenzen aus der Düngemittelexplosion in West (Texas) zu ziehen.
Sicherheitsüberprüfungen bundesdeutscher Produktions- und Lageranlagen, verschärfte Abstandsregelungen und rechtliche Pflichten zur Substitution gefährlicher Stoffe müssten nun die Folge sein. Bei der Explosion wurden mindestens 15 Menschen getötet und 180 Personen verletzt. Die Fabrik und dutzende Wohnhäuser wurden zerstört.
Oliver Kalusch ist Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), die das Bundes-Umweltministerium und die Bundesregierung bei sicherheitstechnischen Fragestellungen berät. Das Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt: „Die Explosion von West hat die enormen Gefahren deutlich gemacht, die von Düngemittelfabriken und -lagern ausgehen. Das Ereignis muss nun hinsichtlich grundlegender Schlussfolgerungen ausgewertet werden. Bundesweit muss zudem geprüft werden, ob derartige Anlagen noch dem Stand der Sicherheitstechnik genügen und ob die Auswirkungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen ausreichend sind.“
Handlungsbedarf sieht Kalusch bereits auf der Ebene der Bauleitplanung: „Der Leitfaden KAS-18, der angemessene Abstände zwischen Störfallbetrieben und sensiblen Gebieten wie Wohngebieten festlegt, behandelt Explosionen nur unzureichend. Zwar werden physikalische Beurteilungswerte für Belastungen durch Druckwirkungen dargestellt. Im Gegensatz zur Freisetzung toxischer Gase gibt es jedoch keine festgelegten Abstände zur Sicherheit der Bevölkerung. Dies führt zu einem erheblichen Vollzugsdefizit, das behoben werden muss.“
Der BBU verweist darauf, dass für die Lösung der Problematik ein grundsätzliches Umdenken erforderlich ist. Gefährliche Stoffe müssen schrittweise durch ungefährliche Substanzen ersetzt werden. Oliver Kalusch führt hierzu aus: „Es fehlt an einer Bestimmung, nach der geprüft werden muss, ob das Störfallpotential in einem konkreten Betriebsbereich durch den Einsatz weniger gefährlicher Stoffe reduziert werden kann. Und es fehlt eine Pflicht zur Prüfung, ob beispielsweise explosive Substanzen wie Mineraldünger aufgrund ihrer Gefährlichkeit bundesweit durch andere Stoffe ersetzt werden sollen. Der derzeit eingeleitete Prozess zur Novellierung der Störfall-Verordnung würde den geeigneten Rahmen bieten, um die Festschreibung entsprechender verbindlicher Pflichten in der Verordnung und anderen Rechtsvorschriften zu erreichen.“