WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
Die Anhörung der Experten vor dem Haushalts- und Umweltausschuss der Bürgerschaft am 22. März war eindeutig. Ben Schlemmermeier, LBD: "Und dann kann ich Ihnen nur empfehlen, machen Sie es einfach nicht." Dr. Wolfgang Zander, BET Aachen: "Ich würde aus dem Projekt aussteigen." Hoffentlich nehmen sich die Abgeordneten sich dieses Rates an, wenn sie am 18. April über die Beteiligung der Stadt an den Netzgesellschaften abstimmen. Mitschnitt der Expertenanhörung auf Youtube (3,5 h). Das Wortprotokoll.
Auch das Gutachten zur Beteiligung von BH&W für UNSER HAMBURG - UNSER NETZ kommt zum Schluss: "Von einem derartigen Beteiligungsmodell ist abzuraten." Begründung in der Stellungnahme. Zur Pressemiteilung. Zentrale Punkte der Stellungnahme
Das Gutachten der LBD Beratungsgesellschaft für den BUND Hamburg: Das Vattenfall-Gaskraftwerk für die Strom- und Wärmeproduktion, in das der Senat im Zuge der Beteiligung an den Energienetzen 125 Mio € investieren will, ist nicht wirtschaftlich. Die Stadt sollte die Wirtschaftlichkeit einer dezentralen Wärmeversorgung aus kleineren Anlagen prüfen. Das Gutachten, die Pressemitteilung
Die von den Experten benannten Risikopunkte, von denen einige schon alleinstehend den Ausstieg aus den Verträgen erzwingen würden:
- Der Senat hat keine so genannte "Due Diligence", eine gründliche eigene Prüfung der Werthaltigkeit der Netzbetriebe und des Wärmegeschäfts, durchgeführt. Das sei aber Standard bei derartig großen Geschäften und Pflichtvoraussetzung. Dafür hätte der Senat Einsicht in die Bücher der Energiekonzerne erhalten müssen.
- Der Senat hat sich den so genannten "kalkulatorischen Restwert" nicht von Vattenfall und E.on garantieren lassen. Das ist vor allem bei den regulierten Netzen für Strom und Gas sehr wichtig, da aus diesem Wert die von der Bundesnetzagentur erlaubten Netzentgelte und damit die Einnahmen der Netzbetriebe errechnet werden.
- Der hohe Kaufpreis für die Fernwärme lässt darauf schließen, dass die hohen Erträge aus den letzten Jahren einfach fortgeschrieben wurden, aber die wahrscheinliche zukünftige Entwicklung des schwieriger werdenden Wärmemarktes nicht berücksichtigt wurde. Wegen der hohen Subventionen des Fernwärmenetzes in den 60er bis 80er Jahren würden die Hamburger das Netz also mehrfach bezahlen.
- Die mögliche Kaufpreisanpassung nach fünf Jahren von 10% bei Vattenfall und 20% bei E.on sei viel zu gering, um die möglichen tatsächlichen Differenzen auszugleichen. Die gedeckelte Anpassung bietet keinen Schutz vor zu hohen Kaufpreisen.
- Die Unternehmen seien drastisch überkapitalisiert, d. h. sie haben zu viel Eigenkapital. Die hohe Eigenkapitalquote erzeugt eine niedrige Rendite auf das Eigenkapital, weil die Bundesnetzagentur nur für 40 % Eigenkapital hohe Renditen gewährt.
- Sollte die Garantiedividende nach fünf Jahren von Vattenfall und E.on gekündigt werden, entsteht aus der Kombination der vorgenannten Gründe ein hohes Risiko für die Stadt, die Zinsen für den Kredit für den Kaufpreis nicht mehr zahlen zu können, weil die Stadt dann einfach zu einem Viertel an den Gewinnen beteiligt ist: Der Kaufpreis kann nicht ausreichend nach unten angepasst werden, d. h. die Kreditsumme ist höher als es dem tatsächlichen Wert der Beteiligung entspricht. Sollte der kalkulatorische Restwert bei Strom und Gas niedrig sein, fallen auch die erlaubten Netzentgelte niedrig aus. Das Geld, dass über die teuren Dienstleistungsverträge abgezogen wird, wird von der Bundesnetzagentur nicht vollständig als Kosten anerkannt. Das ist aber ein weiterer wichtiger Faktor bei der Errechnung der erlaubten Netzentgelte, sodass die Gewinne sinken. Der mögliche Gewinn ist bei einem überkapitalisiertem Netzbetrieb aber ohnehin schon relativ gering. Das Risiko ist hoch, dass die Stadt aus der Beteiligung an den Gewinnen weniger einnimmt als aus der Garantiedividende und als sie für Zinszahlungen braucht. Bei einem eigenständigen Betrieb der Netze durch ein vollständig städtisches Unternehmen, besteht diese Risikokombination übrigens nicht, weil die Stadt das Unternehmen viel günstiger strukturieren kann und die Netze im Zuge der Konzessionsvergabe zum kalkulatorischen Restwert erwerben kann.
- Aus dem Risiko nach Beendigung der Garantiedividende kann für die Stadt der Zwang entstehen aus den Beteiligungen auszusteigen. Dann verblieben Vattenfall und E.on alleinig mit den Konzessionen für die Netze.
- Die Rückabwicklung der Verträge vor fünf Jahren, z. B. nach unserem gewonnenen Volksentscheid 2013 oder wenn die Konzessionen 2015 an andere Unternehmen gehen, kann für die Stadt ein Kreditrisiko bergen. Die Kreditverträge müssen weiter bedient werden, aber die Garantiedividende fließt nicht mehr. Der rückgezahlte Kaufpreis muss schnell zu mindestens so guten Konditionen angelegt werden. Dies kann dazu führen, dass die Stadt aus diesem Risiko heraus ein Interesse daran hat, die Konzessionen an Vattenfall und E.on zu vergeben.
- Die Stadt bekommt zu wenig Einflussrechte. Weder der Wirtschaftsplan, die Geschäftspolitik noch alle wesentlichen Geschäfte stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der Stadt. Die Stadt hat auch nicht das Recht, einen Geschäftsführer zu benennen. Weiterhin fehlen dem Senat klare Ziele und Strategien, was er mit der Minderheitsbeteiligung überhaupt erreichen will. Der Senat hat keinen Zugriff auf das wesentliche operative Geschäft. Hamburg kann lediglich ein Veto einlegen, allerdings nicht selber gestalten.
- Die Gesellschaften können wegen der wenigen Mitarbeiter ihre Aufgaben gar nicht eigenständig erfüllen, sondern sind auf Dienstleistungsverträge mit anderen Vattenfall und E.on-Töchtern angewiesen. Dieser so genannte "Kontrahierungszwang" ist ein weiteres K.O. Kriterium für die Verträge. Bei Vattenfall kann so sehr viel Geld vom Netzbetreiber in den Konzern verschoben werden und die Netzgesellschaft schwächen. Die Stadt hat völlig unzureichende Überprüfungsrechte dieser konzerninternen Dienstleistungen, um den Netzbetrieb vor Kapitalverlust zu schützen. Sie macht die Überprüfung nicht mal selbst, sondern überlässt einem externen Wirtschaftsprüfer, mit dem Vattenfall einverstanden sein muss.
- Es wurde keine Endschaftsregelung, für den Fall, dass die Beteiligung nach 20 Jahren endet, vereinbart.
- Der Senat verzichtet auf eine Zusammenarbeit der drei Netzgesellschaften, um Synergiepotentiale bei der Planung, Wartung und Ausbau zu erreichen. Damit verzichtet er auf 5 - 20 Mio € weniger Netzkosten pro Jahr. Weiterhin können die Netze ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, z. B. in der Frage, wo das Fernwärme- und wo das Gasnetz ausgebaut wird.
- Der Verzicht auf die Öffnung des Fernwärmenetzes für Dritte sei ein ordnungspolitischer Fehler, volkswirtschaftlich und ökologisch. Der Verzicht auf das Recht der Stadt, die Fernwärmenetze jemals wieder in eigene Hand zu übernehmen, wird Generationen belasten.
- Der Senat hat ohne Not auf eine bessere Verhandlungsposition im Zuge der kommenden Konzessionsverhandlungen verzichtet, wenn sich mehrere Unternehmen um die Netze bewerben.
- Die Investitionen, die im Zuge der Beteiligungsverträge vereinbart wurden, sind zum allergrößten Teil gesetzlich oder wirtschaftlich geboten.
- Die Kooperationsverträge zwischen Vattenfall bzw. E.on und Hamburg hätten auch ohne die Beteiligung an den Netzen geschlossen werden können.
- Das Innovationskraftwerk ist nicht wirtschaftlich und auch nicht innovativ, sondern Stand der Technik.
- Dass die Verträge nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, kann mit den Maßstäben von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht ausreichend begründet werden.