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Saarland: Großen Koalition ignoriert Sachverständigenanhörung


Gutachter haben zahlreiche Kritikpunkte an Reformvorschlägen zur direkten Demokratie - CDU/SPD-Fraktion beratungsresistent

Am heutigen Donnerstag fand in den zuständigen Ausschüssen des saarländischen Landtags die Abstimmung über die von der großen Koalition vorgelegten Gesetzentwürfe zur Reform der Volkgesetzgebung statt. Mehr Demokratie kritisiert das Ergebnis scharf. Im März hatte bereits eine Anhörung stattgefunden, bei der sieben von neun externen Expertengutachten zu dem Ergebnis kamen, dass die Gesetzentwürfe dringend Verbesserungen erforderten. Die Bewertung reichte von „mutlos“ bis zu der Einschätzung, dass die Entwürfe ein „Ausdruck tiefsten Misstrauens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“ seien. Und auch in den anderen Stellungnahmen hatte es zumindest teilweise Kritik an den Gesetzentwürfen gegeben. „Nicht eine dieser Bewertungen hat jedoch Eingang in die endgültigen Gesetzentwürfe gefunden, die heute zur Abstimmung gestellt wurden. Die Kritikpunkte der Experten wurden vollständig ignoriert“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Der gesamte Vorgang kann ohne Übertreibung als Farce bezeichnet werden. Denn wozu werden Experten angehört, wenn ihr Urteil hinterher ignoriert wird?“, so Efler weiter.

Die Ergebnisse der Gutachten sind auch in die Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen eingeflossen, eingebracht von den Landtagsfraktionen der Piraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beide Änderungsanträge wurden heute abgelehnt. Ein zentraler Kritikpunkt sowohl der Opposition als auch der bestellten Gutachter ist, dass Erschwernisse für die Volksgesetzgebung nun auch in der Verfassung verankert werden sollen. So soll das Verbot der freien Unterschriftensammlung künftig nicht mehr nur im Ausführungsgesetz, sondern direkt in der Verfassung festgeschrieben werden. Gleichzeitig soll es unmöglich sein, per Volksbegehren oder Volksabstimmung erneute Änderungen der Volksgesetzgebung herbeizuführen – die Änderungen werden also zementiert. „Die Änderungsvorschläge, die dagegen für Volksinitiativen übernommen wurden, also die Erweiterung der Unterschriftsberechtigung auf Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren, lassen das Gesetz in der Gesamtbewertung nicht wesentlich besser aussehen“, so Michael Efler. Über die Gesetzentwürfe endgültig abgestimmt wird nun voraussichtlich in der Plenarsitzung des Landtags am 15. Mai.

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