Overblog Alle Blogs Top-Blogs Mode, Kunst & Design
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
MENU

WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

Werbung

Privatisierung am Hauptbahnhof / Möller: „Vertrag verdrängt Arme und Obdachlose“

3488974193_cd9f9b2356.jpg

 

(BPP) Der Senat hat Fakten geschaffen: Die überdachten Flächen rund um den Hauptbahnhof werden privatisiert und für zunächst zehn Jahre an die Deutsche Bahn übergeben. Damit darf die Bahn ihr Hausrecht nun auch auf den Vorplätzen ausüben. Die Grünen sehen die Gefahr der Verdrängung von Armen und Obdachlosen, die sich rund um den Bahnhof aufhalten.

Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Die Vorplätze rund um den Bahnhof sind und bleiben öffentliche Flächen. Ihre Nutzung ist verfassungsmäßiges Recht für alle. Dieses Recht will der Senat nun umgehen, um Menschen aus dem Stadtbild verschwinden zu lassen. Das künftig dort geltende Hausrecht dient dazu, Betteln, Alkoholkonsum oder auch nur den längeren Aufenthalt zu verbieten.“
Die Grünen halten die Privatisierung für rechtlich nicht haltbar. Im sogenannten ,Fraport-Urteil‘ hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass öffentliche Unternehmen unmittelbar an Grundrechte gebunden sind. Die Deutsche Bahn als öffentliches Unternehmen muss die individuellen Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer des Bahnhofs und seines Vorplatzes genauso achten wie bisher die Bezirksverwaltung.

Möller weiter: „Der SPD-Senat treibt die Verdrängung von Menschen voran, die soziale Hilfen brauchen: Die Prioritäten sind falsch gesetzt: Geschäftsinteressen dominieren, individuelle Rechte werden missachtet, soziale Verantwortung bleibt auf der Strecke.“

Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Februar 2011 entschieden, dass von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen. (Urteil des Ersten Senats – 1 BvR 699/06 („Fraport-Urteil“). Eine unmittelbare Durchsetzung des Hausrechts ist deshalb aus Sicht der Grünen eine Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte.

Werbung
Zurück zu Home
Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post