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WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

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Offener Brief an den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit!

Verwaltungsrat_innen der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe der öffentlichen Körperschaften – Mitglieder

Gretsch, Lothar, minister@wirtschaft.saarland.de

Ministerium Wirtschaft und Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Dr. Groß, Alexander, info@bmwi.bund.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, holger.schlienkamp@bmwi.bund.de

Loth, Barbara, pressestelle@senaif.berlin.de

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin, Dr. Neifer-Porsch, Elisabeth, Barbara.Loth@senaif.berlin.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziale, presse@bmas.bund.de

Prof. Trumpp, Eberhard, trumpp@ landkreistag-bw.de

Landkreistag Baden-Württemberg, langemack@landkreistag-bw.de

Voss, Nikolaus, Nikolaus.Voss@sm.mv-regierung.de

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

Christian.Moeller@sm.mv-regierung.de

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28. April 2013

Sehr geehrter Herr Verwaltungsrat, sehr geehrte Frau Verwaltungsrätin,

die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechtes, sozusagen ja ein Gemeingut unserer Gesellschaft,  die Sozialleistungen am sogenannten Arbeitsmarkt ( den es nicht gibt, sondern eine Arbeitswelt in Unternehmen und Organisationen oder privaten Haushalten) insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld (wikipedia) und auch HARTZ IV als Grundsicherung “eigentlich” zum Gemeinwohl der Gesellschaft erbringt.


Damit hat die Bundesagentur für Arbeit eine Vorbildfunktion in der Arbeitswelt, denn sie hat die Interessen sowohl der Arbeitnehmer_innen als auch der Arbeitgeber_innen und der Politik/ der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

Die Bundesagentur für Arbeit bestimmt tagtäglich im Spielraum der Gesetze Wirkrichtungen am sogenannten Arbeitsmarkt und greift zwischenzeitlich auch direkt durch ihre Vermittlungs- und Sanktionspraxis in das Arbeits-und Tarifrecht, in die Tarifhoheit und die freie Vertragsgestaltung der Vertragsparteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein.


Dabei scheint immer noch der Ausgangspunkt zu sein, dass Arbeitnehmer NICHT arbeiten wollen, dass Arbeitnehmer, Arbeits-/Erwerbssuchende (dabei bediene ich mich Ihrer internen Sprache “Arbeitssuchende” – dabei geht es um Erwerbstätigkeit), Ausbildungssuchende sich NICHT engagieren möchten und von Agentur für Arbeit und den JobCentern gesagt bekommen müssen, wie, was und zu welchen Bedingungen sie zu arbeiten haben. Dazu werden noch heute entsprechende Zwangsmittel, welche die Grundrechte der Arbeitssuchenden massiv einschränken,  angewandt.


Schon heute ist nachgewiesen, dass Menschen, die Ihren Traumjob gefunden haben, die Menschen sind, welche am erfolgreichsten in der täglichen Arbeit sind. In der Wirtschaft spricht sich langsam herum, dass das Einstellungskriterium Begeisterung sein muss (fragen Sie Herrn Sattelberger und G. Werner). Diese Menschen benötigt unsere Wirtschaft, um weiterhin innovativ und weltweit anerkannt zu sein.


Die Auswirkungen und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, welche aus dieser Praxis resultieren sind gravierend, die betrieblichen und wirtschaftlichen jedoch auch persönlichen Folgekosten gehen in die Milliarden.


Sehr geehrter Verwaltungsrat, sehr geehrte Verwaltungsrätin,

ist Ihnen bekannt, dass Druck, Zwang und Entmündigung am Arbeitsplatz zu Ohnmacht, innerer Kündigung, Angst und schließlich zu Krankheit und  letztendlich zu (gesellschaftlichen und persönlichen) Burnout führen?!

“Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Zeiten mit Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit, des seelischen Wohlbefindens und der Ausübung der Alltagsaktivitäten bei Unsicherheit der Beschäftigung und mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sukzessive zunehmen”, schreiben die RKI-Forscher” (Quelle: Böckler Stiftung). Dies wird auf prekäre Arbeitsverhältnisse adäquat übertragen.


Ein Großteil der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit arbeitet mit Zeitverträgen oder kommt selbst aus prekären Arbeitsverhältnissen oder kennt die unmittelbaren Auswirkungen von prekären Arbeitsverhältnissen aus dem täglichen Umgang mit Ihren Kunden. Hier ist Angst und Macht/ Ohnmacht im Arbeitsklima bewusst oder eher unbewusst verbreitet und bestimmt zum Teil die Arbeitskultur im Haus.


Wenn Geschäftsführer und Mitarbeiter_innen öffentlich dazu stehen, dass sie nicht selbst Begeisterung erkennen und sie Kunden  betriebs- und industriereif coachen, ist dies ein alarmierendes Zeichen dafür, welche gravierenden Kompetenz- und Wissenslücken in der Agentur für Arbeit bestehen, welche – zum Teil - menschenverachtenden Zustände als Arbeitsbedingungen an der Basis der Bundesagentur für Arbeit herrschen.

In der Marktwirtschaft gibt es ein einfache Formel:  Zufriedene Mitarbeiter_innen = zufriedene Kund_innen (hier: Arbeits-Erwerbssuchende, Arbeitnehmer, Arbeitgeber im Falle der Bundesagentur für Arbeit)!

Der restriktive Umgang mit Dienstanweisungen zur einseitigen, nachteiligen Auslegung von Gesetzen, die angeordnete Anwendung von Zwangsmitteln gegen Arbeitssuchende durch den Dienstherren, die Anordnung/Zuweisung von Weiterbildung für Arbeits-/Erwerbssuchende greift massiv in die Selbstbestimmtheit Ihrer Mitarbeiter als auch der Kunden der Bundesagentur für Arbeit ein und verschwendet volkswirtschaftliche Ressourcen auf beiden Seiten.


Das Aussperren von Arbeitnehmern, hier von Frau Hannemann, zeigt die Ohnmacht und Angst jedoch vor allem das Unvermögen der Bundesagentur für Arbeit, mit verantwortlichen Mitarbeitern umzugehen, kooperativ mit kritischen Meinungen als notwendiges Korrektiv der eigenen Arbeit, von Fehlentwicklungen zu arbeiten.


Gravierender als die persönlichen Auswirkungen für Frau Hannemann sind die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Unvermögens:

  • für die Unternehmenskultur im eigenen Haus: abnehmende Kritikkultur durch Angst vor Einkommensverlust und vor Repressalien durch die Leitung und Kollegen.
  • Erhöhung des Krankenstandes durch Krankheit als (Aus-) Weg aus einer ausweglosen Situation.
  • für das Ansehen der Bundesagentur für Arbeit als Anstalt des Öffentlichen Rechtes als Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitssuchende.
  • Als Vorstand und Interessenvertreter bitte ich Sie im Interesse des sozialen Friedens unseres Landes:
  • den Einzelfall Hannemann durch eine unabhängige Dienstaufsicht zu prüfen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

Dafür Sorge zu tragen, dass

  • die Aussperrung der Arbeitnehmerin sofort beendet wird:
  • § 612a BGB Maßregelungsverbot ”Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.”
  • die berechtigte Kritik der Arbeitnehmer_in Hannemann an der Arbeit des eigenen Hauses von einer unabhängigen Kommission aus Vertretern des Aufsichtsrates geprüft und die Resultate in die Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit umgehend eingearbeitet werden.
  • die Erkenntnisse der modernen Hirnforschung – u.a. Prof. Hüther – und innovativer Unternehmenskultur – Götz Werner und Sattelberger in die Dienstanweisungen  und in die Aus- und Weiterbildungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit eingearbeitet und angewendet werden.
  • Arbeitsvermittler und Fallmanager umfangreiche Fortbildung zum sogenannten Arbeitsmarkt erhalten – Berufsbilder, Arbeitsplatzbeschreibungen, Kompetenz- und Anforderungsprofile, moderne Arbeitskultur. 
  • Arbeitsvermittler und Fallmanager umfangreiche Fortbildungen des Arbeits- und Tarifrechtes erhalten und zur Einhaltung selbiger angehalten werden.

Zu prüfen, dass

  • der § 33 SGB II (Abtretung von Ansprüchen) i.V.m. §§ 611ff BGB zur Durchsetzung von tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung gemäß § 612 BGB i.V.m. § 138 Abs. 1 BGB, § 22 SGB IV (Beitragsansprüche) angewendet wird, um vermittelte Arbeitnehmer zu schützen, prekäre Arbeitsverhältnisse zu vermeiden und Schwarzarbeit gesellschaftlich zu sanktionieren,
  • zu prüfen, in wie weit
  • sich Vorstände, Geschäftsführer_innen und Mitabreiter_innen  durch Anwendung von Zwangsmitteln und Sanktionen bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Leistungs-empfängern in prekäre Arbeitsverhältnisse der Anstiftung, Beihilfe oder Mittäterschaft zum Lohnwucher und dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung schuldig machen bzw. schuldig gemacht haben.
  • § 26, 27 und 30 StGB i.V.m. § 291 StGB, § 266a StGB, § 370 AO i.V.m. § 138 (1) BGB i.Vm. §§ 611ff BGB i.V.m § 22 SGB IV.
Der Straftatbestand der Rechtsbeugung sowie Strafvereitlung im Amt in der einseitigen Anwendung des SGB II ist zu prüfen (§ 339 Strafgesetzbuch (StGB) und § 258a
Strafvereitelung im Amt). 

Im Zuge der Wahrnehmung der Dienstaufsicht ist in allen Fällen Strafanzeige gegen die verantwortlich Handelnden  zu stellen.

  • das Wort Arbeitsmarkt als Unwort abzuschaffen,

da es in fälschlicher Form suggeriert, dass Arbeit als Ware zu Verfügung stehe. Tatsächlich ist dem nicht so: Arbeitgeber suchen in der heutigen Zeit Mitarbeiter_innen, welche sich in ihr Unternehmen durch die Erfüllung eines Vertrages, dem Erbringen einer Dienstleistung durch ziel- und lösungsorientiertes TUN im Sinne des Unternehmenszweckes einbringen. Im optimalen Fall decken sich die persönlichen Ziele der Arbeitnehmer_innen im ArbeitsSinn mit dem Unternehmenszweckes.


Ein von Unternehmen oder Organisationen losgelöster Arbeitsmarkt ist nicht existent.


Ich bitte Sie, mir umgehend, fortlaufend (vierwöchentlich) und öffentlich zu berichten.


Mit freundlichen Grüßen

G. Rößiger

 

 

 

Quelle:

http://altonabloggt.wordpress.com/2013/04/28/offener-brief-an-den-verwaltungsrat-der-bundesagentur-fur-arbeit/

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