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Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt ausdrücklich das Gerichtsurteil des
VG Dresden und fordert die Rücknahme der sogenannten Extremismusklausel.
Magdeburg. Das Verwaltungsgericht in Dresden hatte am 25.04.2012 die vom Bund
geforderte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Seit Oktober 2010 muss die Klausel
von allen unterschrieben werden, die eine Förderung aus den Programmen zur Stärkung der
Demokratie des Bundesfamilienministeriums und des Bundesinnenministeriums bekommen
möchten. „Das Gerichtsurteil bestätigt uns ganz klar in unserer Forderung, dass die
Extremismusklausel gestrichen werden muss. Wir müssen wieder eine Kultur des Vertrauens
schaffen“, fordert Gernot Quasebarth (Vorstand Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt
e.V.).
„In der Jugendarbeit geht es um Vertrauen – nicht um Misstrauen!“, ärgert sich Quasebarth.
Aus Sicht des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt (KJR LSA) fördert die
Extremismusklausel Skepsis gegenüber den Verbänden und auch unter den Verbänden.
Insbesondere die Überprüfung von Kooperationspartnern wird sehr kritisch gesehen, da hier
eine Verdachtskultur geschaffen werde, die für die Arbeit gegen Extremismus wenig
produktiv sei. „Nach der Extremismusklausel ist aber zunächst jeder Partner
verfassungsuntreu, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Diese Art von Verdächtigungen,
sollten in einem Rechtsstaat nicht herrschen“, erläutert Quasebarth.
Die Extremismusklausel zeige zudem das Misstrauen seitens der Ministerien gegenüber den
Verbänden und Initiativen. In Jugendverbänden sei die Stärkung von Demokratie seit vielen
Jahren ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt, so Quasebarth, „was sich sowohl in ihrem
Zusammenleben sowie in den Satzungen zeige“. Die Mitglieder des KJR LSA sehen die
Extremismusklausel daher als Zeichen, für das mangelnde Vertrauen in ihre
eigenverantwortliche Arbeit zur Stärkung der Demokratie.
„Das Urteil ist die Bestätigung aller Verbände und Initiativen, die sich von Anfang an gegen
die Extremismusklausel eingesetzt haben“, betont das Vorstandsmitglied. Auch der KJR LSA
hatte sich bereits auf seiner Mitgliederversammlung im November 2011 gegen die
Extremismusklausel ausgesprochen und per Beschluss die Bundesministerien aufgefordert,
die Extremismusklausel zurückzuziehen. Aus Sicht des KJR LSA sind
Bundesfamilienministerium sowie Bundesinnenministerium nun in der Pflicht, auf das Urteil
des Verwaltungsgerichts in Dresden angemessen zu reagieren und die Extremismusklausel
zurücknehmen.
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist der Zusammenschluss von 23
landesweit tätigen Jugendverbänden, 3 Dachverbänden sowie der Arbeitsgemeinschaft der
Kinder- und Jugendverbände der kreisfreien Städte und Landkreise. Er vertritt die Interessen
der Kinder und Jugendlichen sowie seiner Mitglieder gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt
und der Öffentlichkeit. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist Träger der
Landeszentralstelle juleica. Für Nachfragen steht ihnen der Kinder und- Jugendring Sachsen-
Anhalt e.V. gern zu Verfügung.
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.