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WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

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Interfraktionelle Einigung bei der Weiterentwicklung der Regeln zum Volksentscheid - August/September 2012

Hamburg:

Nach der Einigung über Bürgerbegehren auf Bezirksebene vor einigen Wochen steht jetzt auch die Weiterentwicklung der Volksbegehren auf Landesebene vor einer interfraktionellen Beschlussfassung. Die Fraktionsvertreter verständigten sich heute Morgen mit den Vertrauensleuten des Volksentscheids für faire und verbindliche Volksentscheide im Beisein von Landeswahlleiter Willi Beiß auf die Details des zukünftigen Volksabstimmungsgesetzes. Der Senat wird dieses nun – entsprechend einem Auftrag aus der Bürgerschaft Antrag_Volksentscheid) – in einem Gesetzentwurf an die Bürgerschaft zusammenführen und der Bürgerschaft zuleiten. Geplant sind eine Befassung des Verfassungsausschuss am 24.8.2012 und eine endgültige Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 12./13.9.2012.

 

 Kernpunkt der Novellierung ist die überfällige Anpassung des Volksabstimmungsgesetzes an die neue Verfassungslage seit 2008. Auch ist vereinbart, einen möglichst weitreichenden Gleichklang der Regeln auf Bezirksebene mit denen auf Landesebene zu erreichen, um eine bürgerfreundliche Anwendung zu ermöglichen. Kernpunkt war auch, die Rechtssicherheit von Volksentscheiden deutlich zu verbessern: So muss der Senat zukünftig bei Zweifeln an der Zulässigkeit eine Volksinitiative zwingend dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Gestärkt werden auch die Kompromissmöglichkeiten zwischen Bürgerschaft und Volksinitiativen; der Fristenlauf kann erweitert oder ausgesetzt werden, um mehr Raum für Konsensgespräche zu geben. Detailliert geregelt wird auch, wann und unter welchen Bedingungen ein Referendum durchgeführt wird. Ein Referendum kann immer dann begehrt werden, wenn die Bürgerschaft einen Volksentscheid abändern will; so kann das Volk ggf. das letzte Wort behalten.

 

 FDP-Verfassungsexperte Kurt Duwe: “Besonders wichtig ist uns, dass mit diesen neuen Regelungen mehr Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen wird. Bevor wirklich ein Volksentscheid durchgeführt werden muss, gibt es Möglichkeiten, um sachliche Kompromisse zu finden. Außerdem ist das Verfahren der Anrufung des Verfassungsgerichts eindeutig geklärt. Alles in allem eine klarere und verfassungskonforme Gesetzeslage.”

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD, 
CDU, GAL, FDP, LINKE

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