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BBU: Wahl von Fritz Kuhn neutralisiert den Stuttgart-21-Volksentscheid

BBU

 

(Bonn, Stuttgart, 22.10.2012) Der Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert Fritz Kuhn zur erfolgreichen Wahl zum Oberbürgermeister von Stuttgart. In der Wahl von Kuhn sieht der BBU-Vorstand eine deutliche Positionierung der Wählerinnen und Wähler gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21, das auch vom BBU abgelehnt wird. Prof. Jürgen Rochlitz vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU bezeichnet den Wahlausgang als "Neutralisierung des Volksentscheids", bei dem vor etwa einem Jahr bereits rund 40% der Abstimmenden ihr Misstrauen gegenüber den Stuttgart-21-Planungen zum Ausdruck gebracht hatten.


Der BBU fordert jetzt Fritz Kuhn und die baden-württembergischen Landesregierung auf, alles zu unternehmen, um sämtliche Vorgänge und Baurechte für das Projekt Stuttgart 21 zu überprüfen. Beispielhaft nennt der BBU den Brandschutz, den Katastrophenschutz hinsichtlich der geplanten Schräglage im Bahnhofsbereich und das Wasserrecht. Ziel des BBU ist es, "das sinnlose Projekt Stuttgart 21, das eine eklatante Vernichtung von Geld bedeutet, zu stoppen. Das Geld wäre im Ausbau des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) besser investiert", argumentiert Jürgen Rochlitz.

 

Nach Auffassung des BBU müssen jetzt der Spuk der Geldvergeudung und die andauernden Planungsfehler beendet werden. Der Verband sieht in dem Vorhaben einen gigantischen Marktfehler und lehnt das Projekt Stuttgart 21 aus ökonomischen und verkehrs-ökololgischen Gründen generell ab.

 

Möglichkeit zum Einspruch


Zur Unterstützung des Widerstandes verweist der BBU auf eine befristete Möglichkeit gegen Stuttgart 21 vorzugehen. Noch bis einschließlich Dienstag (23.10.) können Einsprüche gegen die von der Bahn beantragten Planänderungsverfahren zum Grundwassermanagement eingereicht werden. Ganz wichtig: Einspruch einlegen können nicht nur Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, sondern bundesweit alle Personen, die sich unmittelbar betroffen fühlen! Dies sind beispielsweise alle SteuerzahlerInnen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und per Briefpost oder Fax 0711/904-12490 zugestellt werden. Dabei ist der Eingang des Einspruchs relevant, nicht der Poststempel. Die Adresse lautet: Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Wirtschaft und  Infrastruktur, Postfach 800709, 70507 Stuttgart  Die Einspruchsfrist endet am 23. Oktober 2012 um 24.00 Uhr! Weitere Informationen zum Bahnprojekt Stuttgart 21 und zu dem konkreten Einspruchsverfahren gibt es z. B. unter www.kopfbahnhof-21.de.

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