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WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)

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AMNESTY FÜR UNABHÄNGIGE UNTERSUCHUNGEN BEI RECHTSWIDRIGER POLIZEIGEWALT

amnesty international

MENSCHENRECHTSORGANISATION: TROTZ VERURTEILUNG FEHLT UMFASSENDE AUFKLÄRUNG
IM FALL OURY JALLOH /AUDIO-UND VIDEOKONTROLLEN IN POLIZEISTATIONEN
GEFORDERT

BERLIN, 13. Dezember 2012.- Nach der Verurteilung des Polizisten zu einer
Geldstrafe von 10.800 Euro im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh hat
Amnesty International erneut unabhängige Untersuchungen bei rechtswidriger
Polizeigewalt gefordert. „Untersuchungsmechanismen, die unabhängig von
Polizei und Staatsanwaltschaft agieren, können unparteiisch und umfassend
ermitteln“, sagt Verena Haan, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei
Amnesty International in Deutschland. Eine unabhängige Untersuchung könne
sicherstellen, dass bei Fällen rechtswidriger Polizeigewalt nicht einseitig
ermittelt werde.
Es sei bedauerlich, dass die Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh führten,
auch jetzt noch nicht umfassend aufgeklärt werden konnten. „Unklar bleibt
die Brandursache und es ist vor allem nicht geklärt, warum die Ermittlungen
so schleppend waren.“ Es bleibe ungeklärt, warum Beweismaterial
verschwunden sei.
„Leider gibt es viele Einzelfälle, bei denen die Ermittlungen wie im Fall
Oury Jalloh unbefriedigend bleiben“, sagt Haan. Amnesty unterstützt deshalb
auch die Forderungen der Vereinten Nationen und des Europarats nach Audio-
und Videokontrollen von Polizeistationen nach strengen Vorgaben. „Solche
Kontrollen sollen an allen Orten erfolgen, an denen sich Inhaftierte
aufhalten, sofern dies nicht das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf
vertrauliche Gespräche mit ihrem Rechtsbeistand oder Arzt verletzt“,
erklärt Haan. Ausschließlich unabhängige Ermittler, Beschwerdeführer und im
Todesfall auch die Familien des Opfers dürften nach Anordnung eines
Richters Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.

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